Allgemeine Geschäftsbedingungen – Plattform und V2-Abonnements
Stand: 15.10.2026 · Fassung terms-1-d992ba6782cd5060
1. Anbieter, Nutzerkreis und Vertragsunterlagen
Platzverteiler ist eine Marke der Crunchybrothers UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 8, 53501 Grafschaft, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Mohamed El-Bayyari. Vertragspartnerin und Rechnungsausstellerin für Plattformabonnements ist die Gesellschaft. Kontakt: info@platzverteiler.de. Registergericht: Amtsgericht Koblenz, HRB 31093. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE454862714.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform platzverteiler.de und ihre kostenpflichtigen Plattformabonnements. Das Angebot richtet sich an Unternehmer bei Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit sowie an Organisationen, Vereine und öffentliche Einrichtungen für deren organisatorische Aufgaben. Eine Nutzung durch natürliche Personen zu privaten Zwecken ist nicht vorgesehen. Handelnde Personen müssen zur Vertretung ihres Vertragspartners berechtigt sein.
Die bei Bestellung angezeigte Leistungsbeschreibung, der gewählte Tarif, das Abrechnungsintervall und ausdrücklich vereinbarte Aktionsbedingungen ergänzen diese Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bereits bestehende Verträge werden durch die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung nicht geändert.
2. Plattformleistung und getrennte Verträge
Platzverteiler unterstützt Veranstalter bei Ausschreibungen, Bewerbungsprüfung, Lageplanung und Organisation; Bewerber bei Geschäftsprofilen, Veranstaltungssuche und Bewerbungen; Dienstleister bei Profilen, Anfragen und Angeboten. Maßgeblich sind die tatsächlich freigeschalteten Funktionen und Grenzen des jeweiligen Tarifs. Angekündigte oder gesperrte Funktionen sind ohne gesonderte Vereinbarung keine zugesagte Leistung.
Standplatz-, Veranstaltungs- und Dienstleistungsverträge entstehen zwischen den jeweils beteiligten Nutzern. Platzverteiler wird durch Bereitstellung der technischen Funktionen nicht selbst Veranstalter, Vermieter eines Standplatzes oder ausführender Dienstleister. Abogebühren bezahlen ausschließlich die Plattformleistung; sie sind keine Standgebühr oder Vergütung eines Dienstleisters. Platzverteiler erhebt derzeit keine Vermittlungsprovision.
Eine Bewerbung, ein angezeigter Vergleich oder ein Vorschlag garantiert keinen Standplatz und keinen Auftrag. Ob und wann ein Vertrag zwischen Nutzern zustande kommt, bestimmt sich nach deren konkreten Erklärungen und Vertragsunterlagen. Eine technische Kontofreigabe ersetzt keine behördliche Erlaubnis, fachliche Eignungsprüfung oder Veranstaltungszulassung. Eigene gesetzliche Pflichten von Platzverteiler bleiben unberührt.
3. Registrierung, Prüfung und Teamzugänge
Die Registrierung erfordert zutreffende Kontakt- und Organisationsangaben, die Bestätigung der E-Mail-Adresse und die für den jeweiligen Organisationsweg angeforderten Nachweise. Je nach ausgewiesenem Freigabeprozess ist eine Betreiberprüfung erforderlich. Nicht benötigte personenbezogene Angaben in Nachweisen dürfen geschwärzt werden. Eine gesondert angebotene persönliche Identitätsprüfung ist freiwillig.
Die Registrierung allein bestellt kein kostenpflichtiges Abonnement. Bis zur erforderlichen Freigabe können Funktionen eingeschränkt sein. Änderungen der Vertretungsberechtigung oder wesentlicher Organisationsdaten sind mitzuteilen. Teammitglieder erhalten persönliche Zugänge und nur die für ihre Aufgaben erforderlichen Rechte. Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden; vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
4. Kostenloser Tarif und kostenpflichtige Bestellung
Der kostenlose Tarif bleibt im angezeigten Umfang zeitlich unbefristet kostenlos. Er wandelt sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif um. Die Registrierung allein ist kein Abokauf.
Die aktuellen V2-Plattformabonnements für Bewerber und Veranstalter werden monatlich bezahlt und haben zwölf Monate Mindestlaufzeit. Die ausgewiesenen Tarifpreise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Vor der zahlungspflichtigen Bestätigung werden Nettobetrag, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag, monatliche Zahlung, Mindestlaufzeit und Kontingent angezeigt. Maßgeblich sind die ausdrücklich bestätigten Buchungsdaten. Bereits bestehende frühere Abonnements und individuelle Vereinbarungen werden nicht allein durch diese Fassung umgestellt.
Erst die ausdrückliche kostenpflichtige Bestellung und deren Annahme durch Platzverteiler begründen das bezahlte Abonnement. Eine technische Eingangsbestätigung oder ein gespeicherter Tarifwunsch allein ist noch keine Annahme. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Vertragsbestätigung oder Freischaltung der bestellten Leistung. Fehlgeschlagene oder abgebrochene Zahlungen werden nicht als erfolgreicher Kauf behandelt.
Bewerberkontingente zählen verbindlich eingereichte Bewerbungen; Veranstalterkontingente zählen die erste Veröffentlichung einer Veranstaltung. Entwürfe verbrauchen diese Kontingente nicht. Das individuelle Vertragsjahr und sein genaues Ende werden im Konto angezeigt. Nicht verbrauchtes Grundkontingent verfällt mit Ablauf dieses Vertragsjahres und wird nicht übertragen.
Verfügbare Zusatzpakete erhöhen ausschließlich das passende Kontingent eines aktiven, bezahlten V2-Grundabonnements. Sie sind einmalige Käufe, keine weiteren Abonnements. Zusatzmenge, Nettopreis, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag und genaues Verfallsdatum werden vor dem Kauf angezeigt. Auch Zusatzkontingent endet am ursprünglichen Vertragsjahresende; ein später Kauf eröffnet keine neuen zwölf Monate. Restmengen werden nicht übertragen. Der Kauf verlängert die Mindestlaufzeit nicht und löst keine automatische Nachbuchung aus.
Ein ausdrücklich gewährter geschenkter Veranstalterzugang läuft zwölf Monate bis zum im Konto genannten Zeitpunkt und endet ohne automatische Zahlung oder kostenpflichtige Verlängerung. Umfang und Veröffentlichungsgrenze ergeben sich aus der konkreten Zusage. Nicht genutztes Geschenk-Kontingent verfällt; vorhandene Veranstaltungen, Verträge und Unterlagen werden durch das Ende des Geschenks nicht automatisch gelöscht. Eine spätere kostenpflichtige Buchung verlangt eine gesonderte ausdrückliche Entscheidung.
Für neu abgeschlossene V2-Abonnements beträgt der gemeinsame Dokument- und Medienspeicher je Bewerberorganisation 100 MB und je Veranstalterorganisation 250 MB, unabhängig von der gewählten Kontingentstufe. Bereits im Rahmen früherer Verträge oder konkreter Zusagen eingeräumte höhere Speichergrenzen bleiben für diese Berechtigung erhalten. Eine neue Speichergrenze führt nicht zur automatischen Löschung vorhandener Dateien; oberhalb verfügbarer Grenzen können weitere Uploads gesperrt sein.
5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Mindestlaufzeit eines neu gebuchten V2-Plattformabonnements beträgt zwölf Monate ab dem bestätigten Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit wirkt zu deren Ende. Die monatliche Zahlung verkürzt die Mindestlaufzeit nicht.
Nach der Mindestlaufzeit wird das V2-Abonnement unbefristet mit monatlicher Abrechnung fortgesetzt. Es kann dann zum nächsten monatlichen Vertragsstichtag gekündigt werden. Es entsteht keine neue zwölfmonatige Bindung. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeitende und der konkrete Kündigungszeitpunkt werden in der Abonnementverwaltung angezeigt.
Die Kündigung kann über die vorhandene Abonnementverwaltung oder per E-Mail an info@platzverteiler.de unter Angabe der Vertragsorganisation erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Abokündigung ist keine automatische Kontolöschung und keine Stornierung von Verträgen zwischen Plattformnutzern.
6. Tarifwechsel und anteilige Abrechnung
Tarifwechsel und Änderungen bestehender Verträge erfolgen nur über die tatsächlich angebotenen und ausdrücklich bestätigten Wege. Vor einem wirksamen Wechsel werden neuer Umfang, Preis, Zahlungswirkung, Zeitpunkt und Laufzeit angezeigt. Ein angekündigter, noch gesperrter Tarifwechsel ist keine bereits verfügbare Vertragsoption. Ein geschenkter Zugang und frühere Vertragsmodelle werden nicht stillschweigend in V2-Abonnements umgewandelt.
Die verfügbaren V2-Tarife innerhalb eines Kontotyps unterscheiden sich durch ihr jährliches Kontingent. Ein separat bestätigtes Zusatzpaket erhöht nur die zugehörige Jahresmenge; Grundabonnement, Mindestlaufzeit und ursprüngliches Vertragsjahresende bleiben erhalten.
Nach dem Ende einer Berechtigung können weitere Anlage, Uploads oder verbindliche Aktionen oberhalb verfügbarer Grenzen gesperrt sein. Bestehende Unterlagen werden nicht allein durch Kündigung, Tarifwechsel oder Kontingentverfall sofort gelöscht. Einzelheiten der personenbezogenen Speicherung werden gesondert in der Datenschutzerklärung erläutert.
7. Zahlung, Rechnungen, Aktionen und Erstattungen
Abogebühren werden über den im Bestellprozess genannten Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Rechnungsadresse, rechtlicher Rechnungsempfänger und Rechnungs-E-Mail sind vom Kunden korrekt anzugeben. Der Inhaber eines eingesetzten Zahlungsmittels muss nicht mit dem Rechnungsempfänger übereinstimmen. Bereits ausgestellte Belege werden nicht durch eine spätere Profiländerung rückwirkend umgeschrieben; notwendige Berichtigungen erfolgen als nachvollziehbarer Korrekturvorgang.
Aktionscodes gelten ausschließlich nach den vor Bestellung angezeigten Aktionsbedingungen. Ein zeitlich begrenzter Rabatt ändert den anschließend angezeigten regulären Preis nicht. Ein Rabatt für den ersten Monat gilt ohne ausdrückliche andere Angabe nur für diesen Monat. Für ältere individuell vereinbarte Jahresabonnements folgt daraus kein Rabatt auf das gesamte Jahresentgelt; die aktuellen V2-Abonnements werden monatlich abgerechnet.
Es besteht keine freiwillige Geld-zurück-Garantie. Eine ordentliche Kündigung führt daher nicht allein zu einer anteiligen Erstattung für die verbleibende Laufzeit. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Leistungsstörungen, Überzahlungen oder berechtigter außerordentlicher Kündigung, bleiben unberührt. Zahlungsfehler und strittige Rechnungen können über info@platzverteiler.de geklärt werden.
8. Angaben, Dokumente und zulässige Nutzung
Nutzer sind für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit ihrer Angebote, Bewerbungen, Geschäftsprofile, Bilder und Dokumente verantwortlich. Sie dürfen nur Inhalte bereitstellen, für die sie die erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Befugnisse besitzen. Nicht erforderliche sensible Angaben sollen nicht hochgeladen werden. Zugang zu fremden Konten, Umgehung von Berechtigungen, Schadsoftware und missbräuchliche Massenanfragen sind untersagt.
Die Rechte an hochgeladenen Inhalten verbleiben bei den Berechtigten. Platzverteiler erhält nur die für Speicherung, Darstellung und vom Nutzer veranlasste Übermittlung im Rahmen der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte. Vertrauliche Bewerbungsunterlagen werden nicht allein durch den Upload zu öffentlichen Werbeinhalten. Eine öffentliche Profilfreigabe ist von einer privaten Bewerbung zu unterscheiden.
Veranstalter dürfen erhaltene Bewerbungsdaten nur im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse verwenden. Jeder Beteiligte bleibt für seine eigenen Datenverarbeitungen verantwortlich. Soweit Platzverteiler personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gesondert abzuschließen.
9. Betrieb, Unterstützung und automatisierte Hinweise
Platzverteiler führt angemessene technische Maßnahmen für Sicherheit und Betrieb durch. Wartung, Fehlerbehebung sowie Ausfälle von Netzen oder externen Diensten können die Nutzung zeitweise beeinträchtigen. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder individuelle Reaktionszeit wird nur durch eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung zugesagt. Gesetzliche Leistungsansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Automatisierte Vorschläge, Vergleiche, Erinnerungen oder freigegebene Assistenzfunktionen dienen der Unterstützung. Die verantwortlichen Nutzer prüfen fachliche Angaben, Fristen und Vertragsentscheidungen selbst. Eine Assistenzfunktion trifft ohne ausdrücklich eingerichteten und bestätigten Fachprozess keine verbindliche Vergabeentscheidung. Nicht freigeschaltete KI-Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil eines gewöhnlichen Plattformabos.
10. Missbrauch, Sperrung und Beschwerden
Bei konkreten Sicherheitsrisiken, rechtswidrigen Inhalten, erheblichen Vertragsverletzungen oder unberechtigter Nutzung kann Platzverteiler erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen. Soweit möglich und zumutbar, werden betroffene Nutzer zuvor informiert und erhalten Gelegenheit zur Klärung oder Abhilfe. Bei dringenden Sicherheitsrisiken kann eine vorläufige Maßnahme sofort erforderlich sein.
Betroffene können eine Entscheidung unter info@platzverteiler.de beanstanden und eine Überprüfung verlangen. Eine Sperre ist keine automatische Löschung aller Unterlagen und begründet keine pauschale Verwirkung gesetzlicher Ansprüche. Gesetzlich vorgeschriebene Melde-, Begründungs- und Beschwerdeverfahren bleiben unberührt.
11. Vertragsende, Daten und Änderungen
Vor der Beendigung der Nutzung sollten benötigte Unterlagen über die verfügbaren Download- und Exportfunktionen gesichert werden. Für noch benötigte Daten kann der Support kontaktiert werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Rechte anderer Vertragsbeteiligter und berechtigte Rechtsverteidigung können einer sofortigen vollständigen Löschung entgegenstehen. Einzelheiten der personenbezogenen Verarbeitung enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
Neue Preise und Vertragsbedingungen gelten nicht allein durch Veröffentlichung rückwirkend für bestehende Verträge. Vertragsänderungen werden nur auf einer wirksamen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage vorgenommen. Diese Bedingungen begründen kein unbegrenztes einseitiges Recht, bereits bezahlte Kernleistungen zu entziehen.
12. Haftung und Schlussbestimmungen
Für Haftung, Mängelrechte und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss für eigene Pflichtverletzungen von Platzverteiler. Die Verantwortung anderer Nutzer für deren Angebote ersetzt nicht die eigene Verantwortung der Plattformbetreiberin.
Individuelle Absprachen bleiben vorrangig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Die Datenschutzerklärung informiert über Datenverarbeitung und ist keine pauschale Einwilligung in optionale Dienste.
